Fakt ist, urinieren ist ein höchst menschliches Bedürfnis. Ich verstehe allerding trotzdem nicht, dass ein Wasser lassen im Wald, fern von Zuschauern, trotzdem noch geahndet werden soll. Beim 4. mal ist auf Grund des starken Regens und der hohen Frequentierung die Toilette übergelaufen.

Ich versteh total, dass es in Städten, auf Privatgrund und vor den Augen anderen Menschen unverschämt und eckelhaft ist. )Das alleinige Zeigen von Genitalien an sich ist mitnichten eine sexuelle Handlung, allerhöchstens eine exhibitionistische. Genau dafür ist ja das Gesetz gedacht! Aber dass der wackere Wandersmann im einsamen Wald dafür 35.- Euro locker machen muss ist ja echt mal unglaublich.

Städte, Parkhauser und Parks sind ohnehin größtenteils ekelhaft, weil die Menschen keine Scham haben und zu faul sind eine öffentliche Toilette aufzusuchen.

Nun hab ich eine Ordnungswidrigkeit begangen und diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden… geht’s noch?!? Ihm wäre aber auch nicht im Traum eingefallen, sich gegen eine Hauswand oder auf eine Baustelle zu erleichtern.Also ich finde das zu hoch.
@Natascha K. Ich verstehe Dich total! Natur ist ja auch voll eklig…Als alter Mann mit großer Prostata und ohne PKW fühle ich mich gefoltert,wenn ich mich nirgendwo unterwegs erleichtern kann.In Extremfällen ist dieses undifferenzierte Gesetz eine fortgesetzte schwereMeine Güte! Denn die meisten “Wildpinkler” verstecken sich nicht und geben keine Beachtung, dass sie jemand sehen kann (auch Kinder! Mitten in der Stadt, auf einem großen Platz lässt der Typ genau 2 Meter neben mir die Hose runter und pinkelt eine Parkbank (!) In der letzten Zeit lese ich oft, dass Strafen für “Wildpinkeln” jetzt erhöht werden.Abzocken kann dieser Staat und seine Bürokratie genug! Solange man sich etwas wegdreht, sollte das völlig in Ordnung sein.

04/14/2011, 20:35 #2: SoundBangeR elite*gold: 14 . Überall werden öffentliche Toiletten geschlossen und so manch einer kann eben nicht – gesundheitliche bedingt – “früher los gehen”.

Abgesehen davon, dass ich sehr überrumpelt war, war ich einfach nur froh von seinen Urinspritzern nicht getroffen worden zu sein.

Ihr werdet es schwer haben einen Krimi zu finden. .Sorry, wenn ich mich gerade über die Kommentare hier aufregen muss, aber ich war schon mehrfach feiern, bin zurzeit mit Zwillingen schwanger, habe aber noch nie irgendwo einfach hin gemacht.wer definiert pinkeln bitte als sexuelle Handlung?

Ich glaube es hackt!Sorry, aber wenn mir in dieser Situation dafür einer ein Bußgeld aufdrücken sollte, der kann sich warm anziehen, weil ich ihn wegen Menschenrechtsverletzung anzeigen werde…Bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit oder in innerstädtischen Bereichen: Gar keine Frage, da geht sowas gar nicht und berechtigt eine Verwarnung…hab auf einem großen Fest mehrmals die gleiche Toilette benutzt. öffentlichen Toiletten gibt und zwar nirgendwo.Bußgeldkatalog als PDF per E-Mail anfordern (100% kostenlos)Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Ich habe keine Lust bei einem Wald bzw Parkspaziergang mir fremde Genitalien anzuschauen.

Und den Menschen wird eine Notdurft im Busch oder am Baum versteckt verboten. Auf mein Grundstück bzw. Er ist immer darauf bedacht gewesen, dass er genug Toiletten auf seinem Weg irgendwo hin hatte. Gelangt eine Sache eines Besitzers auf das Nachbargrundstück muss der Grundstücksbesitzer es erlauben, dass das Grundstück betreten wird, um die Sache wieder zurückzuerlangen.
Das war nicht immer so. Für Hunde dürfte sich dies schwer durchsetzen lassen. (Leider bewusst! Immer mehr Gängelei!Ich bin Sportwart der Streckensicherung mit Einsatz auf dem Nürburgring.

In der Natur find ich das echt in Ordnung.Habe so eben einen Brief bekommen wo ich gegen ein baum gepinkelt habe aber in dem brief der baum zu einem stromkasten wurde und meine entschuldigung gegen über die beamten ist zu eine aussage ”ja und ist doch normal wild zu pinkeln” wurdeWeiss jemand ob für die Ordnungswidrigkeit “wild pinkeln” ebenfalls die Verjährungsfrist von 3 Monaten gilt?die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall gemäß § 31 OWiG zwei Jahre.Blöde Frage, oder eigentlich auch nicht. Die können überall hin pissen, aber wenn der Mensch in Notlage wirklich mal nicht anders kann muss er dafür Strafe zahlen.nein, dieses Gesetz gilt für Menschen.

Und was soll das mit Sex zu tun haben?

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